ATGB

Allgemeine Ticket-Geschäftsbedingungen der SC Fortuna Spielbetriebs-GmbH

Diese Allgemeinen Ticket-Geschäftsbedingungen („ATGB“) beziehen sich auf den Erwerb und die Verwendung von Eintrittskarten, d.h. Tageskarten und Dauerkarten, unabhängig ob einzeln oder im Rahmen eines Pakets wie beispielsweise bei Familientickets für Veranstaltungen von der Fortuna Köln Spiel­betriebs­gesell­schaft mbH (nachfolgend: Fortuna Köln) - insbes. für Fußballspiele - und den Aufenthalt im sowie rundum das Südstadion.

 

1. Ticketbestellung:

1.1 Bezugswege:

Tickets für die von SC Fortuna Spiel­betriebs­gesell­schaft mbH (nachfolgend: Fortuna Köln) ausgetragenen Fußballspiele sind grundsätzlich nur bei Fortuna Köln an den Tageskassen am Stadion oder an autorisierten Vorverkaufs­stellen zu erwerben. Der Veranstalter kann in Folge dessen Dritte beauftragen, die Tickets für die Heimspiele im Namen des Veranstalters zu verkaufen. Der Vertrag über den Erwerb von Tickets kommt ausschließlich zwischen dem Veranstalter und dem Ticketerwerber zustande. Im Konfliktfall zwischen diesen ATGB und den Regelungen der Vorverkaufs­stellen, haben im Verhältnis zwischen Erwerber und Fortuna Köln die hauseigenen Vorschriften Vorrang.

1.2 Online-Bestellung:

Vor dem Einkauf kann der Kunde sich im Ticketshop von Fortuna Köln (https://shops.ticketmasterpartners.com/fortuna-koeln) anmelden. Die Anmeldung im Ticketshop ist kostenlos. Für die Anmeldung muss der Kunde, die im Rahmen der Anmeldung abgefragten Daten vollständig und korrekt angeben (z.B. Vor- und Nachname, Adresse, E-Mail-Adresse). Bei der Online-Bestellung von Tickets wird im Fall der Registrierung des Kunden ein persönliches Passwort vergeben. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass keine unbefugten Dritten Kenntnis von seinem Passwort erhalten. Der Kunde haftet für alle in diesem Zusammenhang eintretenden missbräuchlichen Nutzungen durch Dritte, es sei denn, er hat den Missbrauch nicht zu vertreten. Im Fall der Online-Bestellung gibt der Kunde durch Auslösung der Bestellung eines Tickets mit dem auf der Internet-Präsenz von Fortuna Köln dafür vorgesehenen Online-Befehl ein verbindliches Angebot auf Vertragsabschluss mit Fortuna Köln ab. Bestellungen können nachträglich weder geändert noch zurückgenommen werden. Fortuna Köln bestätigt dem Kunden den Eingang des Vertragsangebotes online. Die Bestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots des Kunden dar, sondern steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der bestellten Tickets und der Berücksichtigung besonderer Umstände (z.B. Sicherheitsaspekte). Erst mit Versand (print@home-Ticket und Mobile-Ticket) kommt der Vertrag zwischen Fortuna Köln und dem Kunden auf Grundlage dieser ATGB zustande

1.3 Offline-Bestellung:

Im Fall der Offline-Bestellung, insbesondere über die autorisierten Vorverkaufs­stellen kommt der Vertragsschluss mit dem Zeitpunkt des Versands, der Übergabe bzw. der Hinterlegung des Tickets auf Grundlage dieser ATGB zustande.

1.4 Beschränkung:

Fortuna Köln behält sich vor, die insgesamt für den Verkauf im Rahmen einer Veranstaltung und für den einzelnen Kunden zur Verfügung stehende Ticketanzahl nach eigenem Ermessen zu erhöhen oder zu verringern und Ticket-ermäßigungen und/oder Vorzugsbedingungen zu gewähren oder zu verweigern.

1.5 Hinterlegung:

Sofern Tickets an den von Fortuna Köln eingerichteten Servicestellen zur Abholung durch den Kunden hinterlegt werden, ist die Abholung der Tickets nur durch den Kunden oder einen vom Kunden schriftlich bevollmächtigten Dritten unter Vorlage eines amtlichen Ausweises oder eines sonstigen amtlichen zur Identifikation geeigneten Dokuments möglich. Fortuna Köln kann für die Hinterlegung des Tickets eine angemessene Hinterlegungs-Gebühr verlangen. Das Risiko eines Abhandenkommens oder einer Beschädigung der Tickets vor der Abholung trägt der Kunde, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz auf Seiten von Fortuna Köln oder des von Fortuna Köln beauftragten Dritten vor.

1.6 Ermäßigte Tickets:
Die ermäßigten Preise gelten für Schüler, Studenten, Auszubildene, Schwerbehinderte, Rentner, und Erwerbslose gegen Vorlage eines entsprechenden Ausweises. Doppelte Ermäßigungen werden nicht gewehrt. Für die jeweilige Ermäßigungsberechtigung ist der Tag des Heimspiels maßgeblich. Der aktuelle Ermäßigungsnachweis ist beim Stadionzutritt zwingend mitzuführen und auf Anfrage des Sicherheitspersonals vorzuweisen. Bei Nichtmitführen kann der Zutritt zum Südstadion verwehrt werden. Hinzu können Zuwiderhandlungen mit einem Verweis aus dem Stadion und einer Anzeige wegen Betrugs geahndet werden.

Darüber hinaus besteht für die unten genannten Personengruppen die Möglichkeit, die Heimspiele von Fortuna Köln ohne Entgelt zu besuchen. Fortuna Köln behält sich hierbei jedoch für jedes Heimspiel das Recht der Kontingentierung vor.

  • Kinder im Alter von 0-6 Jahren haben freien Eintritt ins Südstadion.
  • Kinder im Alter von 7-13 Jahren zahlen im Stehplatzbereich 5,00 Euro und im Sitzplatzbereich 7,50 Euro

1.7 Dauerkarten:

Mittels des Erwerbs einer Dauerkarte ist der Inhaber dazu berechtigt, alle kommenden Heimspiele von Fortuna Köln in der jeweiligen Spielzeit zu besichtigen. Die Höhe des Kaufpreises richtet sich jeweils nach der für die betreffende Saison gültigen Preisliste. Hierbei ist ebenfalls wie bei Tageskarten die Reduzierung auf eine ermäßigte Dauerkarte möglich.

Der Erwerb einer Dauerkarte erfolgt nicht im Abonnement. Dem Erwerber wird dementsprechend keine neue Dauerkarte vor Beginn einer neuen Saison zugesendet. Dauerkarten können vor Beginn einer neuen Saison an den offiziellen Vorverkaufs­stellen erworben werden.

2. Zahlungsmodalitäten:

2.1 Preise: 
Die Höhe des Ticketpreises richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste von Fortuna Köln. Bestellungen von Tickets werden nur gegen Vorkasse und mit den akzeptierten Zahlungsmethoden bearbeitet. Zuzüglich zum Ticketpreis kann Fortuna Köln dem Käufer im Fall eines Ticketversands die Versandkosten und/oder eine angemessene Servicegebühr für Leistungen, die im Interesse des Käufers sind (z.B. Vorverkaufsgebühr), in Rechnung stellen.

2.2 Stornierung: 
Sollte die Zahlung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht erfolgreich durchgeführt werden (z.B. keine ausreichende Kreditkarten- oder Kontodeckung, Rückbuchung), ist Fortuna Köln berechtigt, die Bestellung ersatzlos zu streichen bzw. die entsprechenden Tickets elektronisch zu sperren; die entsprechenden Tickets verlieren ihre Gültigkeit. Entstandene Mehrkosten sind vom Kunden zu erstatten. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt Fortuna Köln vorbehalten.

3. Weitergabe von Tickets:

Zur Vermeidung von Gewalttätigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch der Veranstaltung, zur Durchsetzung von Stadionverboten, zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu überhöhten Preisen und zur Trennung von Anhängern der aufeinandertreffenden Mannschaften während eines Fußballspiels liegt es im Interesse der SC Fortuna Köln Spielbetriebs-GmbH und der Sicherheit der Zuschauer, die Weitergabe von Tickets einzuschränken.

3.1 Unzulässige Weitergabe: 
Der Verkauf von Tickets erfolgt ausschließlich zur privaten, nicht kommerziellen Nutzung durch den Ticketerwerber; jeglicher gewerblicher oder kommerzieller Weiterverkauf der Tickets durch den Ticketerwerber ist untersagt. Der kommerzielle und gewerbliche Ticketverkauf bleibt allein dem Veranstalter vorbehalten. Dem Ticketerwerber ist es insbesondere untersagt Tickets,

  • öffentlich oder bei Auktionen (insbesondere im Internet z.B. bei Ebay) zum Kauf anzubieten;
  • zu einem höheren als dem bezahlten Preis weiterzugeben; ein Preisaufschlag von bis zu 15% zum Ausgleich entstandener Transaktionskosten ist zulässig;
  • an professionelle und kommerzielle Wiederverkäufer und/oder Tickethändler zu veräußern bzw. weiterzugeben;
  • ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von Fortuna Köln kommerziell oder gewerblich zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, als Werbegeschenk, als Gewinn oder als Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepakets;
  • für Fußballveranstaltungen entgeltlich oder unentgeltlich an Anhänger von Gastvereinen weiterzugeben, sofern der Ticketinhaber von der Anhängerschaft für den Gastverein Kenntnis hat oder Kenntnis hätte haben müssen;
  • Tickets für Fußballveranstaltungen entgeltlich oder unentgeltlich an Personen weiterzugeben, die mit einem bundesweiten oder auf das Südstadion beschränkten Stadionverbot belegt sind, sofern der Ticketinhaber davon Kenntnis hat oder Kenntnis hätte haben müssen; 

3.2 Zulässige Weitergabe:

Eine private Weitergabe eines Tickets aus nicht kommerziellen Gründen, insbesondere in Einzelfällen bei Krankheit oder anderweitiger Verhinderung des Ticketerwerber, ist zulässig, wenn kein Fall der unzulässigen Weitergabe im Sinne der Regelung in „Punkt 3.1“ vorliegt und wenn der Erwerber dem Zweiterwerber bzw. dem neuen Ticketinhaber auf die Geltung und den Inhalt dieser ATGB ausdrücklich hinweist und letzterer mit der Geltung der ATGB zwischen ihm und Fortuna Köln einverstanden ist.

4. Rücknahme und Erstattung:

4.1 Kein Widerrufs- oder Rücknahmerecht: Auch wenn Fortuna Köln Tickets über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Kunden beim Kauf eines Tickets. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Bestellung von Tickets ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch Fortuna Köln bindend 

4.2 Umtausch und Rücknahme: Umtausch und Rücknahme von Tickets sind grundsätzlich ausgeschlossen.

5. Zutrittsberechtigung/ Zutrittsverweigerung:

Fortuna Köln hat als Hausrechtsbesitzer das Recht, sowohl Ticketbesitzern, die Ihre Identität nicht durch Vorlage eines gültigen Ausweises (zum Beispiel Personal-/Kinder-/Studierendenausweis) nachweisen können als auch Ticketerwerbern, die mit einem bundesweiten oder einem auf das Südstadion bezogenem Stadionverbot belegt sind, den Zutritt zum Südstadion zu verweigern.

Grundsätzlich ist jeder Stadionbesucher dazu verpflichtet, der Polizei, dem Ordnungsdienst oder sonstigen Sicherheitskräftigten sein Ticket jederzeit vorzeigen zu können. Dies gilt bis zu dem Zeitpunkt des Verlassens der Veranstaltungsstätte (hier „Südstadion“).

Mit Beendigung der Veranstaltung oder bei frühzeitigem Verlassen des Stadions verliert das Ticket seine Gültigkeit.

Die Fortuna Köln Spiel­betriebs­gesell­schaft kann Ticketinhabern, die gegen die hauseigene Stadionordnung oder gegen die ATGB verstoßen, vom Veranstaltungsort einen Platzverweis aussprechen.

6. Stadionordnung:

Der Zutritt zum Stadion unterliegt der am Veranstaltungsort ausgehängtem als auch im Internet unter ( https://www.fortunakoeln.de/Portals/0/Documents/Hausordnung_Suedstadion_2015.pdf ) downloadbaren Stadionordnung. Mit Betreten des Stadionbereichs erkennt jeder Ticketinhaber die Stadionordnung an und akzeptiert diese in vollem Umfang als verbindlich. Die Wahrnehmung des Hausrechts bleibt Fortuna Köln oder einem von Fortuna Köln beauftragten jederzeit unbelassen. Den Anordnungen des Veranstalters, der Polizei, des Ordnungsdienstes und der Stadionverwaltung ist im Vorfeld und während einer Veranstaltung stets uneingeschränkt Folge zu leisten.

Die Regelungen der Stadionordnung und dieser ATGB dienen dem Schutz der Rechtsgüter von Spielern, Zuschauern und allen anderen bei Veranstaltungen im Südstadion anwesenden Personen, der Rechtsgüter von Personen, die zwangsläufig oder zufällig mit solchen Veranstaltungen in Berührung geraten, sowie der Rechtsgüter der an dem jeweiligen Spiel beteiligten Vereine (insbesondere auch vor der Verhängung von Verbandsstrafen wegen des Fehlverhaltens von Zuschauern).

Die SC Fortuna Spielbetriebs-GmbH weist darauf hin, dass von Verbänden (z.B. DFB, DFL) erhebliche Verbandsstrafen verhängt werden, wenn Zuschauer im Südstadion pyrotechnische Gegenstände zünden oder Gegenstände auf andere Zuschauer oder das Spielfeld werfen. Die SC Fortuna  Spielbetriebs-GmbH bzw. der Gastverein ist berechtigt, im Wege des Schadenersatzes diese Verbandsstrafen vom Ticketerwerber, der die pyrotechnischen Gegenstände gezündet hat oder beim Zünden behilflich war bzw. die Gegenstände geworfen hat, ersetzt zu verlangen.

7. Verlegung und Abbruch eines Heimspiels/ Programmänderung/ Ausfall

Wenn die Terminierung einer Veranstaltung auf einen anderen Zeitpunkt verlegt wird, gilt das erworbene Ticket für den neuen Veranstaltungstermin. 

Im Fall von DFB-Pokalspielen oder bei Spielen im Verbandspokal wird der Zeitpunkt der Veranstaltung im Hinblick auf die erst einige Wochen vor dem Spiel erfolgende Bekanntgabe der genauen Spieltermine mit dem jeweiligen Pokalrunden-Spieltag angegeben und vereinbart. Insoweit gilt vorstehende Regelung entsprechend.

Ein Rückgaberecht für den Fall der Terminverlegung eines Fußballspiels von Fortuna Köln besteht ebenfalls nicht zugunsten von Dauerkarteninhabern.

Bei einem Abbruch eines Fußballspiels von Fortuna Köln besteht kein Anspruch auf eine Erstattung des Ticketpreises, es sei denn, der Veranstalter trifft nachweislich ein Verschulden für den Abbruch des Fußballspiels.

Im Fall eines Wiederholungsspiels gilt das Wiederholungsspiel als neue Veranstaltung; das Ticket für die ursprüngliche Veranstaltung besitzt hierfür keine Gültigkeit mehr und der Ticketerwerber hat keinen Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Entschädigung.

8. Recht am eigenen Bild:

Jeder Ticketinhaber willigt unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme für von Fortuna Köln oder von Fortuna Köln autorisierten Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellte Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/ oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, wenn nicht berechtigte Interessen des Ticketinhabers gegen eine derartige Verwendung sprechen. § 23 Abs. 2 des Kunsturhebergesetzes sowie die gesonderten Regelungen zum Datenschutz bleiben unberührt.

9. Haftung:

Der Aufenthalt im Bereich um das Südstadion (oder der jeweiligen Heimspielstätte von Fortuna Köln) und in dem Südstadion (oder in der jeweiligen Heimspielstätte von Fortuna Köln) erfolgt auf eigene Gefahr. Fortuna Köln, seine gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen haften auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder – dann begrenzt auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden – bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Diese Haftungsbegrenzung findet keine Anwendung auf Ansprüche auf Ersatz von Schäden aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund sonstiger gesetzlich zwingender Haftungstatbestände

10. Datenschutz:

Sämtliche vom Kunden übermittelten personenbezogenen Daten werden von Fortuna Köln unter Einhaltung der anwendbaren Datenschutzbestimmungen erhoben, verarbeitet und genutzt. Insoweit wird auf die unter shops.ticketmasterpartners.com/fortuna-koeln abrufbare Datenschutzerklärung von Fortuna Köln verwiesen.

11. Kontakt:

Bei Rückfragen oder sämtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Ticketverkauf, können über die folgende Kontaktmöglichkeiten an Fortuna Spielbetriebs-GmbH übermittelt werden:

SC Fortuna Spielbetriebs-GmbH

Klaus-Ulonska Weg 1

50969 Köln

Mail: spielbetrieb@fortuna-koeln.de

12. Schlussklausel:

Sollten einzelne Klauseln dieser ATGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung haben die Parteien durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für eine Lücke dieser ATGB.

Stand: 01.08.2019