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Drakonische Strafe für Fortuna nach Bocholt-Spiel

Die S.C. Fortuna Köln Spielbetriebs GmbH ist wegen des unsportlichen Verhaltens einiger Ihrer Anhänger beim Heimspiel der Regionalliga West am 16. September gegen den 1. FC Bocholt vom Sportgericht des Westdeutschen Fußballverbandes zu einer Geldstrafe in Höhe von 4.200 Euro verurteilt worden.

Zu Lasten des Vereins wurde die erhebliche Anzahl an pyrotechnischen Gegenständen aber auch deren Beschaffenheit mit in die Bewertung einbezogen. Dies galt vor allem für zwei Batterien, mit denen jeweils gleich mehrere senkrecht nach oben startende Feuerwerksraketen von Stehplatz Mitte entzündet wurden. Deren Funkenflug erfolgte in Richtung der Trainerbänke und deutlich auf das Spielfeld, sodass der Schiedsrichter eine Gefahr für die am Spiel beteiligten Personen nicht mehr ausschließen konnte. 

Die Tatsache, dass die pyrotechnischen Gegenstände nicht allein abgebrannt, sondern abgeschossen wurden und dabei auch in den Innenraum eindrangen, wirkte sich aufgrund der daraus resultierenden Gefahr strafschärfend aus. Zulasten des Vereins fiel außerdem ins Gewicht, dass das Spiel ab der 53. Minute aufgrund dessen für acht Minuten unterbrochen war. Eine solche Unterbrechung habe erheblichen Einfluss auf das Spiel als solches und könne den Spielcharakter maßgeblich mitprägen.

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