Der WDFV hat die Bestimmungen für die Regionalliga West überarbeitet
- Der Rückzug einer Mannschaft vom Spielbetrieb während der laufenden Saison führt zu einem Abzug von 15 Gewinnpunkten für die folgende Spielzeit. Diese Sanktion wird durch den Fußballausschuss verhängt.
- Zusätzlich ist eine Geldstrafe in Höhe von mindestens 10.000,00 Euro vorgesehen. Diese wird durch das Sportgericht ausgesprochen.
- Spieler, deren Spielberechtigung erst nach Ablauf der Wechselperiode II erteilt wurde, sind nicht einsatzberechtigt. (Keine Möglichkeit eines Castings kurz vor Saisonende.)
Im Hinblick auf die Änderungen im wirtschaftlichen- und infrastrukturellen Bereich werden sich die zuständigen Gremien im zweiten Halbjahr dieses Jahres zusammensetzen.